· Fachbeitrag · Akkreditierung
Präqualifizierung: keine Vor-Ort-Begutachtungen von Apotheken
| Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wird auf Vor-Ort-Begutachtungen von Apotheken vorübergehend verzichten, sie werden durch Verfahren aus der Ferne ersetzt oder um bis zu sechs Monate verschoben. |
Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) kann betroffenen Apotheken ein Dokument ausstellen, aus dem hervorgeht, dass sie sich aktuell in einem Präqualifizierungsverfahren befinden. Diese Bescheinigungen können den jeweiligen Kostenträgern als Nachweis vorgelegt werden. Alle Verfahren, bei denen es sich nur um die Zusendung von Dokumenten handelt, finden unverändert statt.
Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 1 | ID 46571374