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DAPI: Über 1 Mio. verordnete Arzneimittel wurden im Nacht- und Notdienst 2021 zulasten der GKV abgegeben
| Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat untersucht, wie viele verschreibungspflichtige (Rx) und nicht verschreibungspflichtige (Non-Rx) Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahr 2021 im Nacht- und Notdienst abgegeben wurden. |
Im Detail wurden die zehn Wirkstoffe betrachtet, die in beiden Kategorien am häufigsten vorkamen. Die meisten Packungen wurden in beiden Kategorien bei den Schmerzmitteln verordnet: Ibuprofen (74 Tsd. Packungen Rx, 69 Tsd. Packungen Non-Rx) war der am häufigsten verordnete Wirkstoff in beiden Kategorien, gefolgt von Metamizol (71 Tsd. Packungen Rx) bzw. Paracetamol (36 Tsd. Non-Rx). Bei den Rx-Arzneimitteln herrschten danach Antibiotika wie Amoxicillin (61 Tsd. Packungen), Amoxicillin und Beta-Lactamase-Inhibitor (41 Tsd. Packungen), Cefuroxim (28 Tsd. Packungen), Ofloxacin (26 Tsd. Packungen), Clindamycin (19 Tsd. Packungen) und Fosfomycin (19 Tsd. Packungen) vor. Ferner spielten in dieser Kategorie der Magensäureblocker Pantoprazol (28 Tsd. Packungen) und Salbutamol (18 Tsd. Packungen), ein Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen wie Asthma, eine führende Rolle.
Bei den Non-Rx-Arzneimitteln wurden nach den Schmerzmitteln häufig Mittel verordnet, die bei Erkältungskrankheiten zum Einsatz kommen, wie z. B. Nasensprays oder -tropfen mit den Wirkstoffen Xylometazolin (34 Tsd. Packungen) oder Oxymetazolin (9 Tsd. Packungen), und Expektoranzien wie Hustensäfte mit Efeublätterextrakten (8 Tsd. Packungen) oder Ambroxol (6 Tsd. Packungen). Weiterhin wurden Arzneimittel zur Behandlung von Übelkeit/Erbrechen mit Diphenhydramin (10 Tsd. Packungen), das Antihistaminikum Dimetinden (6 Tsd. Packungen) und Arzneimittel mit Elektrolyten zur Anwendung bei akutem Durchfall (6 Tsd. Packungen) benötigt.
Beachten Sie | In die Analyse konnten nur Rezepte einfließen, auf denen die Notdienstgebühr gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung abgerechnet wurde. Anhand dieser Notdienstgebühr sind die entsprechenden Rezepte in den Rezeptabrechnungsdaten, die dem DAPI zur Verfügung stehen, erkennbar.
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