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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Gilt ein neuer Rechtsgrundsatz „Hauptsache günstig für die Krankenkasse!“?

    | Der Eindruck ist nicht neu: Schon vor dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Nullretaxationen (siehe dazu „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013) konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Rechtsprechung dazu tendiert, alles zu tolerieren, was die Kosten der Krankenkassen reduziert. Dieses Gefühl dauert an. Obwohl es mit dem Sinn und Zweck einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung nicht zu vereinbaren ist, hatte das BSG entschieden, dass eine Nullretaxation bei Fehlern im Rahmen der Abgabe von Rabattarzneimitteln rechtmäßig ist. Weitere Urteile schlagen jetzt die gleiche Richtung ein - zum Beispiel bei Impfstoff-Verordnungen. Näheres dazu in der aktuellen September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 15. September 2014)

    Quelle: ID 42919900