· Fachbeitrag · Apothekenentwicklung
Das Honorargutachten (Teil 2): Auf das richtige Sortiment kommt es an
von Apotheker und Unternehmensberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen
| Das Honorargutachten der Mainzer Agentur 2HM ist Warnschuss und Weckruf zugleich. Um das zu erkennen, ist es wichtig, die Logik hinter dem Gutachten zu verstehen. Dabei geht es nicht allein um theoretische „Trockenübungen“. Vielmehr sollten Sie aus blankem wirtschaftlichem Interesse wissen, an welchen Packungen Sie etwas verdienen und wo Sie draufzahlen. AH unterstützt Sie dabei. |
Gesucht: angemessene Honorierung
Die Hälfte des Gewinns steht auf der Kippe, vielleicht nur ein Drittel ‒ das war das Fazit unserer Abschätzung in AH 03/2018, Seite 3. Die neuralgischen und schwer vorhersehbaren Punkte sind die Auswirkungen auf die verbleibenden Rabatte (das würde in hohem Maße von den konkreten Gesetzesformulierungen auf Ebene der Großhandelshonorierung abhängen) sowie der wahrscheinlich erhebliche Rückgang der Rezepturzahlen infolge stark steigender Preise. Zwar würde auch die Arbeit abnehmen, das Labor müsste aber trotzdem aufrechterhalten werden. Die Erhöhungen der Rezepturvergütung wären schnell marginalisiert.
Kern des Gutachtens
Der Kern des Gutachtens aber war der drastische Beschnitt des Festzuschlags von heute 8,35 Euro um satte 2,51 Euro, gemildert durch höhere variable Aufschläge in zwei Varianten (5,0 oder 7,2 Prozent hochpreisgedeckelt; als dritte Option wird noch eine Art Logistik-Pauschale in Höhe von 1,99 Euro unter Verzicht auf jedweden prozentualen Zuschlag ins Spiel gebracht). Doch wie kommt man dazu, diese zentrale Komponente der heutigen Vergütung so weit herunterzurechnen?
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