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  • 06.08.2020 · Fachbeitrag · Apothekenentwicklung

    Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in öffentlichen Apotheken

    | Seit § 132j Sozialgesetzbuch (SBG) V am 01.03.2020 in Kraft trat, ist es Apothekern gestattet, GKV-Versicherten im Rahmen von Modellvorhaben in öffentlichen Apotheken eine Grippeschutzimpfung zu verabreichen, wenn sie die gesetzlich vorgegebenen persönlichen und räumlichen Anforderungen erfüllen. Der Apothekerverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben sich auf die Durchführung eines solchen Modellvorhabens in den folgenden vier Regionen geeinigt: Düsseldorf und Umgebung, Essen/Mülheim/Oberhausen, Bonn/Rhein-Sieg und Duisburg/Niederrhein. |