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  • · Fachbeitrag · Apothekenentwicklung

    Verbessern Sie Ihre Einkaufskonditionen durch Kombination von Bezugswegen

    von Geschäftsführer Alexander Mörsheim, easyApotheke Eschweiler

    | In der deutschen Apothekenlandschaft sinken derzeit an vielen Stellen die Erträge. Die Krankenkassen drohen damit, das Apothekenhonorar zu kürzen. Manche bereits ausgehandelten Preise sind nicht mehr kostendeckend für die Mehrzahl der Apotheken. Umso wichtiger ist es, die eigenen Einkaufskonditionen im Blick zu halten und immer zu prüfen, ob insofern und hinsichtlich der Bezugswege Änderungen vorgenommen werden müssen. |

    Handelsspannenausgleich wirkt auf die Einkaufskonditionen

    Den größten Teil seines Einkaufsvolumens vergibt ein Apotheker an den Großhandel. Im Bereich der verschreibungspflichtigen Medikamente finden sich hier häufig Anteile von 95 Prozent und mehr im Vergleich zum Direktbezug beim Hersteller. Daher ist es wichtig, die Konditionsvereinbarung mit dem Großhandel so zu gestalten, dass der Rabatt maximiert wird.

     

    MERKE | Bis zur Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Jahr 2004 erhielt der Großhandel eine prozentuale Vergütung, die mit der Höhe des Preises prozentual sank, aber absolut stieg. Seit der Umstellung auf ein Kombimodell erhält der Großhandel fix 0,70 Euro je Packung sowie 3,15 Prozent des Herstellerabgabepreises. Gekappt wird die Vergütung bei maximal 37,80 Euro. Somit ergeben sich vor allem für kleinpreisige Artikel höhere prozentuale Spannen für den Großhandel.