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  • · Fachbeitrag · Apothekenmanagement

    Beispiel Metoprolol: Arzneimittelrabattverträge und ihre Folgen für die Apotheken-Praxis

    von Geschäftsführer Alexander Mörsheim, Faust Apotheke, Eschweiler

    | Aktuell stellt der von der AOK exklusiv abgeschlossene Rabattvertrag mit Betapharm für den Wirkstoff Metoprolol die Apotheker/innen in Deutschland vor große Probleme. Glaubt man den Aussagen der AOK sowie der Tagespresse, so könnte man zu dem Schluss kommen, dass die inkorrekte Ausführung der pharmazeutischen Tätigkeit zu einer massiven Bereicherung der Apotheker/innen geführt hat. Aber ist dem wirklich so? Der „Apotheker Berater“ erläutert, was in der Praxis wirklich dahinter steckt. |

    Der rechtliche und wirtschaftliche Hintergrund

    Bereits im Rahmen des Beitragssicherungsgesetzes zur Eindämmung der steigenden Kosten im Gesundheitswesen wurde es den Krankenkassen ab dem 1. Januar 2003 ermöglicht, mit einzelnen oder mehreren Arzneimittelherstellern Rabattverträge zu schließen, die den Herstellern eine ausschließliche Abgabe ihrer Arzneimittel garantieren (siehe auch § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch [SGB] V). Hierbei werden zwischen den Herstellern und den Krankenkassen spezielle Preise für die einzelnen Medikamente vereinbart. Nach einer deutlichen Aufwertung der Rabattverträge durch eine vorrangige Abgabeverpflichtung des Apothekers zugunsten des rabattierten Arzneimittels gewannen die Rabattverträge immer mehr an Bedeutung. Mittlerweile haben nahezu alle Krankenkassen für die Mehrzahl der verordneten Wirkstoffe Rabattverträge abgeschlossen. Aufgrund der Geheimhaltung der vereinbarten Inhalte ist jedoch eine Abschätzung der erzielten Einspareffekte nur schwer möglich.

    Die praktische Handhabung im Apotheken-Alltag

    In der Praxis stellt sich die Handhabung komplizierter dar, als man es zu Beginn möglicherweise annimmt. Zur besseren Verständlichkeit soll der gesamte Abgabeprozess kurz betrachtet werden: Der Patient kommt mit einer Verordnung in die Apotheke. Zu Beginn der Bearbeitung wird anhand der Kassennummer die betreffende Krankenkasse (oder der bestehende Hausärztevertrag) ausgewählt. Nun folgt die Eingabe des verordneten Medikamentes. Die Kassensoftware zeigt an, auf welchen Hersteller bei der Belieferung der Verordnung zurückgegriffen werden muss. Hierbei greift die Apothekensoftware auf die von den Krankenkassen vorgegebenen Daten zurück. Aufgrund der Tatsache, dass aktuell über 150 Krankenkassen in Deutschland existieren, ist die Vielzahl der Kombinationsmöglichkeiten groß.