· Fachbeitrag · Apothekenorganisation
Abschreckung geht vor: Warensicherung hält Langfinger fern
von Hans-Günther Lemke, www.lemke-training.de
| Auch vor Apotheken machen Ladendiebe und Betrüger mittlerweile keinen Halt mehr. Verschiedene technische Maßnahmen - wie zum Beispiel Elektronische Artikelsicherungs-Systeme (EAS) oder eine Fernseh- und Videoüberwachung - können hier Abhilfe schaffen. |
Funktionsweise der elektronischen Warensicherung
Viele Unternehmen im Einzelhandel setzen heute das „EA“-System zur Sicherung gegen Diebstahl für ihre Produkte ein. Auf dem Markt haben sich unterschiedliche Systeme der elektronischen Artikelsicherung etabliert, die nach verschiedenen technischen Verfahren arbeiten. Das Funktionsprinzip ist im Grundsatz aber bei allen gleich. Die Artikel werden durch Spezial-Etiketten gesichert. Am häufigsten wird das einfache Klebe-Etikett eingesetzt. Die Etiketten können durch berechtigtes Personal entfernt bzw. deaktiviert werden. Die Vorrichtungen für eine Entwertung befinden sich entweder direkt in bzw. an der Kasse oder man entfernt die Sicherungs-Etiketten mit einem Handgerät. Wurde keine Deaktivierung vorgenommen, wird ein Alarm ausgelöst, sobald ein Kunde versucht, die Apotheke mit unbezahlter Ware durch die elektronische „Schleuse“ am Ausgang zu verlassen.
PRAXISHINWEIS | Alle Warengruppen, die bekanntermaßen gerne gestohlen werden, und auch sämtliche Artikel in den betreffenden Warengruppen sollten konsequent etikettiert sein. Auch sollten zum Beispiel hochwertige Kosmetikartikel mit nicht sofort sichtbaren Etiketten gesichert werden. |
Wichtig | Die beste Technik nutzt nichts, wenn die Mitarbeiter in der Apotheke nicht aufmerksam sind und richtig reagieren. Bei jedem EAS-Signal sollte eine selbstbewusste Ansprache erfolgen. Dabei ist der Kunde zumindest freundlich danach zu fragen, ob er noch gesicherte Waren aus anderen Geschäften bei sich trägt, die möglicherweise nicht entwertet worden sind. Es ist erwiesen, dass die meisten Alarmauslösungen in Geschäften aufgrund fehlender Deaktivierung von Sicherungs-Etiketten erfolgt sind.
Fernseh- und Videoüberwachung
Mithilfe von Videoüberwachungsanlagen lässt sich das Geschehen in der Apotheke gut beobachten. Sie sind ein wirkungsvolles Instrument zur Diebstahlprävention und zur Überführung von Dieben und Betrügern. Folgende Vorteile stehen im Vordergrund:
- Vor allem Gelegenheitsdiebe werden durch gut sichtbare Videoüberwachungskameras abgeschreckt.
- Die Videoaufzeichnung erleichtert die Beweissicherung und Identifizierung des Täters.
- Es lassen sich beliebig viele Objekte und Verkaufsräume gleichzeitig überwachen. Eine Dauerüberwachung ist möglich.
Der Nachteil besteht darin, dass eine Videoüberwachung personal- und kostenintensiv ist, da für eine mögliche Intervention im Fall eines Diebstahls jederzeit Mitarbeiter verfügbar sein müssen. Häufig wird ein Mitarbeiter für die jeweilige Festnahme bzw. Verfolgung des Täters benötigt. Wenig sinnvoll sind Anzeigen bei der Polizei mit Aufnahmen von einem unbekannten und flüchtigen Täter.
PRAXISHINWEIS | Es ist nicht unbedingt erforderlich, nur „scharfe“ Kameras zu installieren. Auch Attrappen können eine abschreckende Wirkung entfalten. Sinnvoll ist eine kombinierte Installation von falschen und echten Kameras. Sie sind leicht auszutauschen, sodass in einem bestimmten Bereich in der Apotheke im Wechsel zeitweise echte Kameras und zeitweise Attrappen installiert werden können. |
Hinweis | In kleineren Apotheken ist es ausreichend, wenn ein bis zwei Kameras im Verkaufsraum installiert werden. Zur verstärkten Abschreckung ist dann noch ein Monitor im Eingangsbereich einsetzbar, sodass der Kunde schon beim Eintreten erkennt, dass eine Überwachungsanlage vorhanden ist.
Heutzutage besteht die Möglichkeit, Videoüberwachungssysteme an die Kassen anzubinden. So kann später gezielt nach außergewöhnlichen Transaktionen wie Storno, Rückgaben, Rabatten usw. gesucht werden. Mithilfe solcher Systeme werden nicht nur die „schwarzen Schafe“ innerhalb der Mitarbeiter erkannt. Das Arbeitsklima verbessert sich ebenfalls, da nun kein Mitarbeiter mehr verdächtigt wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen sind sowohl die innerbetrieblichen Erfordernisse als auch die Belange der Kunden zu berücksichtigen:
- Zur direkten Überwachung des eigenen Personals muss ein eventuell vorhandener Betriebsrat seine Zustimmung geben. Weiter darf sich der Überwachungsbereich der Kameras nicht über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus erstrecken.
- Die Kunden müssen beim Betreten der Apotheke durch einen Aushang darauf hingewiesen werden, dass eine Videoüberwachungsanlage installiert ist.
Weiterführende Hinweise
- „Vorbeugende und einfache Maßnahmen gegen Ladendiebstahl in der Apotheke“ in AH 01/2013, Seite 11
- „Erfolgreiche Diebstahlverhütung und noch mehr Sicherheit im Einzelhandel“ unter www.lemke-training.de