· Nachricht · Apothekenrecht
Apotheke darf in der EU bezogene Medikamente weitergeben
| Eine deutsche Apotheke darf Arzneimittel von einer Apotheke aus den EU-Mitgliedstaaten beziehen und diese mit Rechnung der Bezugsapotheke kostengünstiger an ihre Kunden abgeben. Über das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2015 unter www.ct-retax-kompass.de . |.
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 26. Mai 2015)
Quelle: ID 43366433