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  • · Nachricht · Apothekenrecht

    Apotheke darf in der EU bezogene Medikamente weitergeben

    | Eine deutsche Apotheke darf Arzneimittel von einer Apotheke aus den EU-Mitgliedstaaten beziehen und diese mit Rechnung der Bezugsapotheke kostengünstiger an ihre Kunden abgeben. Über das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2015 unter www.ct-retax-kompass.de . |.

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 26. Mai 2015)

    Quelle: ID 43366433