· Fachbeitrag · Apothekenrecht
Apotheken-Plattformen: Ein Überblick über die wichtigsten Vorgaben aus rechtlicher Sicht
von RAin Anika Mattern, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
| Apotheken-Plattformen bieten niedergelassenen Apotheken zahlreiche neue Geschäftsmodelle. Dabei verfolgen sie verschiedene Ansätze, so z. B. die digitale Beratung oder den Onlinekauf von Medikamenten. Vor der Nutzung der Plattform müssen Apotheker sich registrieren und hierzu umfangreiche vertragliche Verpflichtungen eingehen. Dabei sollten sie stets auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick haben. Nur apothekenrechtskonforme Vertragsgestaltungen können Apothekern im Ergebnis tatsächlich von Nutzen sein und gefährden den Fortbestand der Betriebserlaubnis nicht. |
Hintergrund
Angesichts der Einführung des E-Rezepts mit Wirkung zum 01.01.2022 sprießen diverse Onlineplattformen aus dem Boden, die Leistungen für niedergelassene Apotheker in Deutschland anbieten. Dabei verfolgen die Plattformen insbesondere das Ziel einer Stärkung der Vor-Ort-Präsenz niedergelassener Apotheken, indem diesen neben der lokalen Niederlassung ein digitales Standbein angeboten wird. Digitale Präsenz ist auf dem Apothekenmarkt vor allem im Hinblick auf die immer größer werdende Konkurrenz durch Versandapotheken wie Shop Apotheke oder DocMorris von enormer Bedeutung. Zudem ist durch die Einführung des E-Rezepts eine zunehmend digitale Abwicklung der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung möglich. Ein hybrider Ansatz, d. h. lokale Verfügbarkeit bei gleichzeitig digitalem Angebot, erscheint vor diesem Hintergrund vielversprechend. Gleichwohl ist der Gesundheitsmarkt rechtlich streng reglementiert, sodass auch Onlineplattformen und deren Benutzer zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sind. Vor der Nutzung entsprechender Portale sollten sich Apotheker deshalb über diese Rahmenbedingungen informieren, um Risiken bei der Nutzung möglichst von Beginn an zu vermeiden.
Datenschutzrecht
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 bestimmt der Datenschutz auch den Gesundheitsmarkt. Niedergelassene Apotheker, die sich an Onlineplattformen anschließen wollen, sollten sich vor der Registrierung deshalb über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Plattform informieren. Gesundheitsdaten gelten gemäß Art. 9 DS-GVO als besonders sensibel und schutzwürdig. Vor diesem Hintergrund sind die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Nutzer der Plattform (Betroffenenrechte) zu wahren. So erfordert beispielsweise die Bestellung apothekenpflichtiger Medikamente über eine Internethandelsplattform neben der allgemeinen Einwilligung in die Datenverarbeitung eine ausdrücklich auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten bezogene Einwilligung der Kunden.
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