· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Ausschlussfristen im Arzneiliefervertrag sind rechtmäßig
| Die ausnahmslose Regel, wonach die Rechnungslegung sowie die Weiterleitung der Original-Verordnungsblätter jeweils für einen abgeschlossenen Kalendermonat bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalendermonats der Lieferung zu erfolgen hat, weil anderenfalls der Anspruch auf Bezahlung entfällt, ist rechtmäßig (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 3.7.2012, Az: B 1 KR 16/11 R, Abruf-Nr. 122584 ). Damit können Krankenkassen verspätete Abrechnungen von Apothekern zu Recht retaxieren. |
Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 1 | ID 35657790