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  • 04.11.2024 · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Grippeschutzimpfung: Abrechnung mit der PKV

    | Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich darauf geeinigt, dass auf Grundlage von § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V Privatversicherte ab 18 Jahren ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung in öffentlichen Apotheken gegen Grippe geimpft werden können. |