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  • · Nachricht · Apothekervergütung

    Hausbesuche in der Kompressionstherapie sind nun bei weiteren Kassen abrechenbar

    | Hausbesuche in der Kompressionstherapie sind nun auch bei der Knappschaft, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG, ehemalige Landwirtschaftliche Krankenkasse [LKK]), der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest abrechenbar (alle Preise haben den Stand von Oktober 2016). |

     

    • Bei der Knappschaft und der SVLFG kann nun einmalig ein Hausbesuch in der Kompressionsversorgung unter der Hilfsmittelpositionsnummer 17.99.99.0900 abgerechnet werden. Der Vertragspreis beträgt zurzeit 26 Euro inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Der Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein und unterliegt immer vorab der Genehmigungspflicht.
    • Bei der AOK Rheinland/Hamburg lautet die Hilfsmittelpositionsnummer 17.00.99.9150. Der Abrechnungspreis beträgt 23,80 Euro inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer. Auch hier muss der Hausbesuch explizit verordnet sein und vorab genehmigt werden.
    • Bei der AOK NordWest hingegen besteht keinerlei Genehmigungspflicht, solange der Hausbesuch ärztlich verordnet ist. Dieser Kostenträger wünscht die Abrechnung über die Pharmazentralnummer 09999028 zum Preis von 27,37 Euro inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer.
    Quelle: ID 44413375