· Fachbeitrag · Apothekervergütung
Verlängerung von Friedenspflichten
| Die Friedenspflicht zum E-Rezept mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert, die zum Entlassmanagement bis zum 30.09.2024. |
(mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 1 | ID 50052272