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  • · Fachbeitrag · Apothekervergütung

    Verlängerung von Friedenspflichten

    | Die Friedenspflicht zum E-Rezept mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert, die zum Entlassmanagement bis zum 30.09.2024. |

    (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

    Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 1 | ID 50052272