· Nachricht · Apothekervergütung
Zur Abrechenbarkeit des Rezepturzuschlags bei der Herstellung von Vitaminspritzen
| Ein Apotheker kann den Rezepturzuschlag nach der Anlage 3 des Vertrags zur Hilfstaxe für die von ihm hergestellten Vitaminspritzen abrechnen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2017, Az. L 4 KR 3408/15). |
Das Sozialgericht Stuttgart (Urteil vom 15.06.2015, Az. S 9 KR 5615/12) verurteilte die beklagte gesetzliche Krankenversicherung zur Zahlung von 1.004,48 Euro nebst Zinsen. Das LSG wies die Berufung zurück.
Quelle: ID 45167721