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  • · Nachricht · Arbeitsschutz

    BGW: Corona-Arbeitsschutzstandard und Antworten auf häufige Fragen für Apotheken

    | Apotheken haben eine wichtige Funktion ‒ gerade während der Coronapandemie. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet den Arbeitsschutzstandard sowie Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Apotheken. |

     

    Der Standard wurde an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

     

    • Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort
    • Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen
    • Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten, betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben
    • Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen

     

    Wichtig | Den Arbeitsschutzstandard sowie Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Apotheken finden Sie hier.

     

    Quelle

    • BGW
    Quelle: ID 47581130