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BGW: Corona-Arbeitsschutzstandard und Antworten auf häufige Fragen für Apotheken
| Apotheken haben eine wichtige Funktion ‒ gerade während der Coronapandemie. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet den Arbeitsschutzstandard sowie Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Apotheken. |
Der Standard wurde an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) angepasst. Hervorzuheben sind folgende Punkte:
- Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort
- Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin umzusetzen
- Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten, betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben
- Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen
Wichtig | Den Arbeitsschutzstandard sowie Hinweise zum Schutz von Beschäftigten in Apotheken finden Sie hier.
Quelle
- BGW
Quelle: ID 47581130