08.07.2021 · Fachbeitrag · Arznei- und Hilfsmittelversorgung
Sonderregelungen bis zum 30.09.2021 verlängert
| Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Somit bleiben alle Sonderregelungen bei der Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln, die das Fortbestehen der epidemischen Lage als Voraussetzung haben, bis zum 30.09.2021 gültig – es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen vorher auf. Abweichend von dieser Frist gelten die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro monatlich bis zum 31.12.2021 sowie die Sonderregelungen nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) bis zum 31.05.2022. |
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