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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Abgabe von Arzneimitteln im Dringlichkeitsfall (Teil 1)

    | Nach aktueller Rechtsprechung führt die arzneimittelrechtliche Befugnis des Apothekers, im dringenden Fall ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ausnahmsweise auch ohne Verschreibung abgeben zu dürfen, nicht dazu, dass der Apotheker gegen die GKV des Patienten einen Anspruch auf Vergütung seiner Leistung hat. Doch wie hat der Apotheker in einem solchen Fall zu verfahren? Der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2015 erläutert den Ablauf - mit Schaubild unter www.ct-retax-kompass.de ! |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 1. Juni 2015)

    Quelle: ID 43366528