· Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
BtM-Rezepte: Mischrezepte können zulässig sein
| Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt den Apothekern: Mischrezepte sind bei Take-home-Verordnungen zulässig - eine Retaxation darf insoweit nicht erfolgen. Der „CT-Retax-Kompass“ stellt in seiner Ausgabe Nr. 2/2013 dar, was zuläsig ist. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 2/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 14. März 2013)
Quelle: ID 37953720