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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    BtM-Rezepte: Mischrezepte können zulässig sein

    | Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestätigt den Apothekern: Mischrezepte sind bei Take-home-Verordnungen zulässig - eine Retaxation darf insoweit nicht erfolgen. Der „CT-Retax-Kompass“ stellt in seiner Ausgabe Nr. 2/2013 dar, was zuläsig ist. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 2/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 14. März 2013)

    Quelle: ID 37953720