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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Die ordnungsgemäße vertragsärztliche Verordnung von Rezepturarzneimitteln

    | Rezepturarzneimittel wie zum Beispiel parenterale Ernährungslösungen oder patientenindividuelle Hypo-Sensibilisierungslösungen enthalten zahlreiche Bestandteile. Deshalb kommt es häufig vor, dass der verordnende Vertragsarzt die Bestandteile des Arzneimittels nicht auf dem Verordnungsblatt Muster 16 nennt, sondern auf einem diesem beigefügten Beiblatt. Auch wenn dieses Beiblatt vom Vertragsarzt mit datierter Unterschrift versehen und dem Verordnungsblatt angeheftet wurde, verweigern einige Ersatzkassen in diesem Fall unter Berufung auf § 4 Abs. 3 AVV-vdek die Vergütung des von der Apotheke hergestellten und abgegebenen Arzneimittels. Zu Recht? Lesen Sie dazu den „CT-Retax-Kompass“. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 11. Januar 2016)

    Quelle: ID 43770851