· Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Hash-Code und Z-Daten: befristete Ausnahme für Rezepturen im Bereich der künstlichen Befruchtung
| Seit dem 01.07.2022 ist die Lieferung von Hash-Code und Z-Daten bei der Abrechnung von Rezepturen verpflichtend. Lediglich für Rezepturen, die begleitend im Rahmen einer Behandlung zur künstlichen Befruchtung hergestellt werden, wurde die Übergangsfrist noch einmal bis zum 30.09.2022 verlängert, da die Software diesen besonderen Abrechnungsfall zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht durchgängig zufriedenstellend umsetzen kann. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 1 | ID 48522240