· Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Hilfstaxe: 29. Ergänzungsvereinbarung getroffen
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben die 29. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen („Hilfstaxe“) getroffen. Diese trat am 01.12.2023 in Kraft. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 1 | ID 49829228