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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Nur ein Rezepturzuschlag pro Verordnung trotz Abgabe mehrerer einzeln verpackter Zubereitungen

    | Der Rezepturzuschlag fällt pro verordneter Rezeptur nur einmal an, selbst wenn der Apotheker mehrere einzeln verpackte Zubereitungen abgibt. Über dieses Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Thüringen und die Bedeutung für die Apothekenpraxis informiert der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 5/2015 (siehe unter www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 9. Juli 2015)

    Quelle: ID 43462990