· Nachricht · Arzneimittel-Richtlinie
G-BA erweitert Substitutionsausschlussliste
| Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere acht Wirkstoffe - drei Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, vier Antiepileptika sowie Phenprocoumon - in die Anlage VII Teil B (Substitutionsausschlussliste, SAL) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in den genannten Darreichungsformen dürfen von Apotheken künftig nicht mehr gegen entsprechende wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgetauscht werden. |
Den Beschluss des G-BA sowie die tragenden Gründe hierzu können Sie unter www.g-ba.de im Informationsarchiv abrufen.
Quelle: ID 44163685