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  • · Nachricht · Arzneimittel- und Hilfsmittellieferungsverträge

    Besonderheiten bei der Rezeptbearbeitung im Bundesland Nordrhein-Westfalen

    | Jeder Apothekenmitarbeiter hat über die einheitlich in der gesamten Bundesrepublik geltenden Vorschriften für die Rezeptabrechnung hinaus noch spezielle regionale Besonderheiten zu beachten. Das liegt an den zahlreichen, häufig nur regional geschlossenen Arzneimittel- und Hilfsmittellieferungsverträgen der diversen Kostenträger. Für das Apothekenteam ist es daher von großer Bedeutung, diese genauso gut zu kennen wie die allgemein gültigen Vorschriften. Über die Besonderheiten der Rezeptbearbeitung in Nordrhein-Westfalen informiert der „Retax-Kompass“ Nr. 1/2016 - kostenlos unter www.retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 14.09.2016)

    Quelle: ID 44264707