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  • · Nachricht · Arzneimittelabgabe

    Der aktuelle Stand der Substitutionsausschlussliste

    | Mithilfe der Substitutionsausschlussliste sind die Arzneimittel bestimmt, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V ausgeschlossen ist. |

     

    Der „Retax-Kompass“ Nr. 4/2016 gibt einen aktuellen Überblick (Stand Oktober 2016) - kostenlos unter www.retax-kompass.de.

     

    (Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 03.11.2016)

    Quelle: ID 44353798