· Nachricht · Arzneimittelabgabe
Der aktuelle Stand der Substitutionsausschlussliste
| Mithilfe der Substitutionsausschlussliste sind die Arzneimittel bestimmt, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nach § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V ausgeschlossen ist. |
Der „Retax-Kompass“ Nr. 4/2016 gibt einen aktuellen Überblick (Stand Oktober 2016) - kostenlos unter www.retax-kompass.de.
(Pressemitteilung „Retax-Kompass“ vom 03.11.2016)
Quelle: ID 44353798