· Nachricht · Arzneimittelrecht
Achtung: Ablauf der ersten Übergangsfrist für „neue“ Jumbopackungen ist auch von Apotheken zu beachten
| Anders als noch in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 10/2012 berichtet, gilt nun für die Übergangsfristen für Jumbo-Packungen nach der PackungsgrößenV Folgendes: Nach § 2 Abs. 4 PackungsgrößenV - so der GKV-Spitzenverband - dürfen Packungen, die erst durch Packungsgrößenänderungen zu Jumbos geworden sind, nach Ablauf der für sie maßgebenden Übergangsfrist nicht mehr zulasten der GKV abgegeben werden. Lesen Sie dazu unter www.ct-retax-kompass.de weiter. |
(Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 28. Januar 2013)
Quelle: ID 37349900