· Nachricht · Arzneimittelrecht
Erneute Änderung der Packungsgrößenverordnung - Was ist neu?
| Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden mehrfach Änderungen der Packungsgrößenverordnung (PackungsgrößenV) beschlossen. Nunmehr ist eine weitere Stufe umgesetzt worden: Seit dem 1. Juli 2013 wird die Normgröße eines Fertigarzneimittels grundsätzlich an der Behandlungsdauer ausgerichtet. Danach sind N1-Packungen für eine Behandlungsdauer von 10 Tagen, N2-Packungen für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen und N3-Packungen für 100 Tage Behandlungsdauer vorgesehen. Was das für die Abgabe von Packungen in der Apotheke bedeutet, lesen Sie in der aktuellen September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 12. September 2013)
Quelle: ID 42308646