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  • · Nachricht · Arzneimittelsicherheit

    securPharm: Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherige Verifizierung abgeben, falls z. B. das Internet oder der Strom ausfällt?

    | Bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. |

     

    Dafür müssen die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der DataMatrixCode abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines alleinigen Ausfalls des Internets kann Ihr Apothekensoftwarehaus auch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im System gespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatisch nachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsysteme können Sie unter www.securpharm-status.de nachvollziehen.

     

    Quelle

    Quelle: ID 45976542