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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Analyse zu SARS-CoV-2-Ausnahmeregelungen: Erleichterter Austausch hilft Millionen Patienten

    | Seit Beginn der Coronapandemie haben Apotheken mehr Möglichkeiten, auf Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reagieren. Erweiterte Auswahlmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln haben die Versorgung von Mio. Patienten erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen. Das belegt eine aktuelle Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. |

     

    Insgesamt ist der Austausch von nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Mio. pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Mio. pro Monat) relativ konstant geblieben, auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel hat sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verändert. Aber vor dem Inkrafttreten der pandemiebedingten Ausnahmeregelung im April 2020 mussten die Apotheken ihre Patienten oft zunächst vertrösten, wenn ein bestimmtes Medikament nicht vorrätig war, weil sie den Engpass in einem zeitaufwendigen Verfahren belegen mussten, bevor sie mit dem Rezeptvermerk „Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes Alternativpräparat abgeben konnten. Seither können sie Menschen aber leichter unter der Angabe „Dringender Fall“ direkt und ohne Wartezeit mit einem Austauschmedikament versorgen. Während sich die Wartezeit intensiven Fälle von 2,0 Mio. pro Monat zwischen Juli 2019 und März 2020 auf 1,0 Mio. von April bis Dezember 2020 halbiert haben, hat die beschleunigte Versorgung von 0,8 auf 1,6 Mio. zugenommen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 48205464