· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Besonderheiten bei der Abgabe von Tierarzneimitteln
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit dem 28.01.2022 existiert das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das auf der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union beruht. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Gesetz, das analog zum Arzneimittelgesetz (AMG) aufgebaut ist. Es beinhaltet diverse neue Vorschriften, die es bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln in der Apotheke zu beachten gilt. AH frischt Ihre Kenntnisse über die bisherigen Regelungen auf und stellt Ihnen die wesentlichen neuen Inhalte vor. |
Abgabe von Tierarzneimitteln auf Rezept
In § 31 Abs. 1 TAMG ist festgelegt, dass alle verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnischen Produkte nach § 24 Abs. 1 und 2 TAMG einer tierärztlichen Verschreibung bedürfen. In Abs. 2 wird klargestellt, dass das Rezept des Tierarztes nach den Bestimmungen des Artikels 105 Abs. 5 Verordnung (EU) 2019/6 ausgestellt sein muss. Demnach muss eine tierärztliche Verschreibung mindestens die folgenden Elemente enthalten:
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