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  • 01.12.2022 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    BVerfG: Homöopathie für Tiere auch ohne Rezept wieder erlaubt

    | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied am 29.09.2022 (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21), dass der Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger, jedoch registrierter Humanhomöopathika bei Tieren, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen, verfassungswidrig ist, da er gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt. Somit dürfen Haustiere ab sofort wieder ohne tierärztliches Rezept mit bestimmten homöopathischen Mitteln versorgt werden, die eigentlich für Menschen gemacht sind. |