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  • 03.02.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    BMG: Versorgungsengpass mit natriumchloridhaltigen Lösungen

    | Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mitgeteilt, dass der Bedarf an isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen derzeit nicht vollständig gedeckt werden kann und dass daher zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich sind. Aufgrund dieser Feststellung dürfen die zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. |