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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Für eine bessere Arzneimitteltherapie: Dosierungsangaben auf allen Rezepten seit 01.11.2020

    | Auf allen ärztlichen Rezepten müssen seit 01.11.2020 klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen, um die Arzneimitteltherapie für die Patienten klarer, sicherer und wirksamer zu machen. Das sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor, die am vergangenen Sonntag in Kraft getreten ist. |

     

    Eine Ausnahme besteht dann, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Medikament einschließt, oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Dies muss der verordnende Arzt auf dem Rezept mit dem Aufdruck „Dj“ (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerken. Seit dem 01.10.2020 sind die Praxisverwaltungssysteme der Ärzte mit einem entsprechenden Update zur Rezeptbedruckung versehen. Die Dosierung wird z. B. mit „1-1-1“ angegeben, wenn der Patient morgens, mittags und abends jeweils 1 Tablette einnehmen soll.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 46969935