· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Liste aktualisiert: Engpässe bei Antibiotikasäften für Kinder
| Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 07.05.2024 die Liste der erteilten Gestattungen nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) für antibiotische Kindersäfte aktualisiert ( www.iww.de/s10963 ). In Tabellenform aufgeführt sind Datum/Anzeige der Gestattung, Wirkstoff, Inverkehrbringer, Produkt (einschließlich Packungsgröße und Stärke), Ursprungsland, Zulassungsinhaber, Charge/Haltbarkeit, Menge/Befristung sowie bei Bedarf weitere Erläuterungen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 1 | ID 50045281