22.09.2021 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Pflegehilfsmittel: Abgabe von FFP2-Masken
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Pflegekassen die Empfehlung ausgesprochen, während der Coronapandemie die Abgabe von FFP2-Masken im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale zu gestatten. Sofern die Voraussetzungen von § 78 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI erfüllt sind (dies umfasst insbesondere die Genehmigung der jeweiligen Pflegekasse zur Versorgung mit Mundschutzen), dürfen bei den Kostenträgern, die sich dieser Empfehlung angeschlossen haben, FFP2-Masken im Rahmen der monatlichen Pauschale abgerechnet werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig