05.06.2023 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder
| Am 19.04.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) bekannt gemacht, dass derzeit nach Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland ein Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder besteht. Bei antibiotikahaltigen Arzneimitteln in Form von Säften handele es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel stehe oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung. |
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