· Nachricht · Beratung in der Apotheke
Patientensicherheit rund um die Geburt erfordert frühzeitige Überprüfung der Medikation
| Die ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. und das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) weisen auf wichtige Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie von Frauen hin. Problematisch sind Wirkstoffe, die insbesondere in der Frühschwangerschaft zu Fehlbildungen des Ungeborenen führen können. Beide Organisationen sprechen sich für eine bessere Aufklärung von Frauen über diese Wirkstoffe und weitere Präventionsmaßnahmen aus. |
Sogenannte teratogene Wirkstoffe haben das Potenzial, insbesondere in der Frühschwangerschaft zu teilweise schweren Fehlbildungen der noch ungeborenen Kinder zu führen. Der bekannteste ist Thalidomid, das früher unter dem Namen Contergan vertrieben wurde. Daneben existiert aber noch eine ganze Reihe anderer, weniger bekannter Substanzen, die in unterschiedlicher Stärke teratogene Wirkung haben. Das Problem: Die Schädigung des Ungeborenen kann schon stattfinden, bevor die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß bzw. über Anpassungen ihrer Medikation mit ihrem Hausarzt oder Gynäkologen spricht. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen für alle Frauen im gebärfähigen Alter erforderlich. Zur Erhöhung der Patientensicherheit wird empfohlen:
- Verpflichtende Aufklärung von Frauen bei der Verordnung potenziell teratogener Wirkstoffe in der Arztpraxis und bei der Abgabe der Medikamente in der Apotheke
- Anspruch auf einen Medikationsplan, sobald ein potenziell teratogener Wirkstoff verordnet wird ‒ unabhängig von der Zahl der insgesamt verordneten Medikamente
- Regelmäßige Medikationsanalysen für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die eine Dauermedikation haben
Weiterführende Hinweise