· Fachbeitrag · Betriebswirtschaft
Einkauf 2024: Stellschrauben, um den Wegfall der Skonti bei Rx-Arzneimitteln zu kompensieren
von Geschäftsführer Alexander Mörsheim, easyApotheke Eschweiler
| Mit dem jüngsten Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs ist den Apotheken eine weitere Möglichkeit genommen worden, in einem stark regulierten Markt ihre Erträge zu sichern. Bereits die seit über einem Jahr geltende Erhöhung des Apothekenabschlags hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Spanne bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx-Arzneimitteln) geführt. Dieser Beitrag zeigt, welche Auswirkungen die Abschaffung des Skontos im Bereich der Rx-Arzneimittel hat und welche Strategien zur Kompensation ergriffen werden können. |
Wegfall des Skontos bei Rx-Arzneimitteln ‒ was heißt das?
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in der derzeit gültigen Fassung ist der Preis für Rx-Arzneimittel genau definiert. § 2 Abs. 1 AMPreisV bestimmt zur Berechnung des Apothekeneinkaufspreises (AEK), dass auf den Herstellerabgabepreis (ApU) ein prozentualer Zuschlag in Höhe von 3,15 Prozent sowie ein absoluter Zuschlag in Höhe von 0,73 Euro zu erheben ist. Der Festzuschlag von 0,73 Euro ist nach dem Gesetzestext nicht rabattfähig.
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ApU | 58,40 Euro |
Zuzüglich 3,15 Prozent des ApU | 1,84 Euro |
Zuzüglich 0,73 Euro Festzuschlag | 0,73 Euro |
AEK | 60,97 Euro |
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