· Fachbeitrag · Das Verkaufsgespräch
So gehen Sie bei der Abgabe von Chemikalien an Privatpersonen richtig vor
| Seit dem 27.01.2017 gilt die neue Chemikalienverbotsordnung. Damit wurde mit der Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) in deutsches Recht umgesetzt. Das bedeutet für die Apotheke u. a. besondere Sorgfaltspflichten bei der Abgabe von Chemikalien an Privatpersonen. |
- Befragen Sie Ihren Kunden, wozu er die Chemikalie verwenden möchte. Haben Sie Zweifel an einem legalen Verwendungszweck, sollten Sie die Abgabe verweigern.
- Geben Sie nur an Personen über 18 Jahre ab; lassen Sie sich dazu sicherheitshalber einen Ausweis zeigen.
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