· Fachbeitrag · Dokumentation, Teil 4
Umgang mit Gefahrstoffen richtig dokumentieren
von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf
| Gefahrstoffe finden sich in jeder Apotheke und damit greifen auch zahlreiche Dokumentationspflichten rund um den Umgang damit. Die Hauptgründe für diese zum Teil sehr aufwendigen Vorgaben sind in erster Linie der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und der Umweltschutz. |
Gesundheitsschutz der Mitarbeiter
Da der Schutz der Gesundheit von besonderer Bedeutung ist, verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Arbeitgeber zu regelmäßigen Unterweisungen. Ziel der Unterweisung nach § 12 ArbSchG und § 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist, dass alle Mitarbeiter sich sicherheitsbewusst und gesundheitsgerecht verhalten. In der Apotheke stehen dabei vor allem Chemikalien im Fokus. Hinzu kommen Unterweisungen z. B. zum Schutz vor Stürzen (Elefantenfuß statt Drehstuhl, um an die oberen Schubladen im Alphabet zu kommen) oder einige ergonomische Aspekte zur Bildschirmarbeit.
In der Apotheke sind rund um das Thema Gefahrstoffe eine Reihe von sogenannten Pflichtschulungen vorgesehen, z. B.:
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