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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Hilfsmittelbelieferung und Abrechnung nach § 302 SGB V

    | Immer mehr Krankenkassen schließen gesonderte Verträge für die Belieferung von Hilfsmitteln, die Leistungserbringer unter anderem verpflichten, die Abrechnung nach den Vorschriften des § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V durchzuführen. Anhand eines praktischen Beispiels soll aufgezeigt werden, worauf hierbei zu achten ist. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2014 vom 31. Juli 2014)

    Quelle: ID 42813650