· Nachricht · Der praktische Fall
Hilfsmittelbelieferung und Abrechnung nach § 302 SGB V
| Immer mehr Krankenkassen schließen gesonderte Verträge für die Belieferung von Hilfsmitteln, die Leistungserbringer unter anderem verpflichten, die Abrechnung nach den Vorschriften des § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V durchzuführen. Anhand eines praktischen Beispiels soll aufgezeigt werden, worauf hierbei zu achten ist. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2014 vom 31. Juli 2014)
Quelle: ID 42813650