· Nachricht · Der praktische Fall
Was tun bei hohen Festbetragsaufzahlungen?
| Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 wurden seitens der GKV neue Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen festgelegt. Für eine Reihe bereits bestehender Festbetragsgruppen erfolgten Anpassungen. Mehrere pharmazeutische Unternehmer waren dieses Mal jedoch nicht bereit, sich dem Diktum der Krankenkassen zu beugen und die Arzneimittelpreise entsprechend abzusenken. Dabei handelte es sich vor allem um Hersteller von Präparaten, die Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten (Sartane) als pharmakologisch aktive Substanzen enthalten. In der aktuellen November-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ wird erläutert, was dies für die Arzneimittelabgabe in Apotheken bedeutet. |
(Dies ist eine Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 10. November 2014.)
Quelle: ID 43028416