· Nachricht · Der praktische Fall
Welche Regelungen gelten bei der Abgabe von Diätetika auf ärztliche Verordnung?
| Diätetische Lebensmittel sind bis auf bestimmte Ausnahmen von der Erstattung durch die GKV ausgenommen. Legt ein Kunde eine ärztliche Verordnung über ein bestimmtes Diätetikum vor, steht die Apotheke vor der Frage, ob dieses spezielle Produkt zu den erstattungsfähigen Ausnahmen zählt und - falls ja - wie eine korrekte und nicht retaxationsgefährdete Belieferung zu erfolgen hat. Einzehlheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 9/2013. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 30. September 2013)
Quelle: ID 42308755