· Fachbeitrag · Digitale Apotheke
Neu: elektronisches BtM-Abgabebelegverfahren
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Seit dem 01.01.2024 steht gemäß § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordung (BtMBinHV) für Apotheken bei BtM-Abgabemeldungen an die Bundesopiumstelle nur noch das sogenannte Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Dieses elektronische Meldeverfahren ersetzt vollständig den vierfachen Durchschriftsatz. Ein ähnliches Verfahren existiert auch für die Übermittlung der Durchschriften von T-Rezepten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). AH macht Sie mit der Vorgehensweise vertraut. |
Registrierung
Bevor eine Apotheke das Abgabebelegverfahren über den Online-Formularserver nutzen kann, muss sie sich einmalig beim BfArM mithilfe ihrer BtM-Nummer dafür registrieren (Anmeldeformular: www.iww.de/s10083). Die Anmeldung kann
- per Fax (0228/99 10 307-3653),
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