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  • · Nachricht · Digitale Apotheke

    Neue TI-Regelung seit 01.07.2023

    | Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 27.06.2023 einen Bescheid zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) erlassen. Apotheken, die sich seit dem 01.07.2023 an die TI anschließen, erhalten ausschließlich monatliche Pauschalen, die einmal pro Quartal durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ausgezahlt werden. Die neue Regelung ersetzt die alte Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen. |

     

    Für einen reibungslosen Übergang hat das BMG eine Übergangsregelung ermöglicht: Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden, können bis Ende des Jahres 2023 ihre Anträge im Portal des NNF stellen. Apotheken, die jetzt nach dem Beginn der neuen Regelung an die TI angeschlossen werden, müssen sich noch ein wenig gedulden. Der NNF stellt das System gerade um. Die Apotheken können sich benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind.

     

    Hintergrund der neuen Regelung | Seit dem 01.07.2023 werden die Kosten der TI in Apotheken nach § 379 Sozialgesetzbuch (SGB) V ausschließlich über monatliche Pauschalen in unterschiedlicher Höhe refinanziert. Im Wesentlichen gibt es seit dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach den Umsatzzahlen der Apotheke unterscheiden. Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind.

     

    • Tabelle 1: Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen)

    0 ‒ 19.999 GKVRx

    20.000 ‒ 39.999 GKVRx

    ab 40.000 GKVRx

    198,35 Euro

    233,84 Euro

    269,32 Euro

     

    Für Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale.

     

    • Tabelle 2: Reduzierte monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen)

    0 ‒ 19.999 GKVRx

    20.000 ‒ 39.999 GKVRx

    ab 40.000 GKVRx

    99,18 Euro

    116,92 Euro

    134,66 Euro

     

    Grundsätzlich können diese Pauschalen gekürzt werden, wenn Anwendungen fehlen. Der NNF wird zu gegebener Zeit über die entsprechenden Details informieren.

     

    Quelle

    • NNF
    Quelle: ID 49605754