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  • · Nachricht · Digitale Apotheke

    Testphase für das E-Rezept auf unbestimmte Zeit verlängert

    | Die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) stockt. Das E-Rezept sollte eigentlich ab dem 01.01.2022 in allen Vertragsarztpraxen zum Einsatz kommen. Im November hatte zunächst die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 für das E-Rezept beschlossen. Im Laufe dieses Monats teilte die gematik dann mit, dass die bundesweite Testphase für das E-Rezept verlängert werde, ohne ein konkretes Enddatum zu nennen. |

     

    Als Grund für die Verlängerung der Testphase verweist die gematik darauf, dass die bislang gesammelten Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung der Telematik-Infrastruktur (TI) nicht ausreichen. Und auch laut einem Schreiben aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll das E-Rezept zunächst weitere Tests durchlaufen, bevor es in die Fläche geht. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass Apotheken am 01.01.2022 mit E-Rezepten überflutet werden. Die Ärzte haben vorerst weiterhin die Möglichkeit, das Muster 16 zu nutzen.

    Quelle: ID 47909000