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Neuer Zeitplan für bundesweiten ePA-Roll-out
| Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die gematik-Gesellschafter in der vorigen Woche über die stufenweise bundesweite Möglichkeit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert. Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) gilt für die Apotheken nun folgender stufenweiser Zeitplan für den Roll-out der ePA in ihrer aktuellen Ausbaustufe. |
Hochlaufphase ab 29.04.2025
Der Start der bundesweiten Möglichkeit zur Nutzung der ePA für Apotheken wird ab dem 29.04.2025 erfolgen. Die bisherige Begrenzung auf ausgewählte Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser in den Modellregionen entfällt. Das bedeutet: Alle Apotheken, deren Apothekenverwaltungssystem (AVS) zu diesem Zeitpunkt über ein aktuelles ePA-Modul verfügt, können auf die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA zugreifen. Diese Hochlaufphase dient dazu, die ePA schrittweise und auf freiwilliger Basis in den Versorgungsabläufen zu nutzen. Apotheken können sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen sammeln, sobald ihnen das ePA-Modul in ihrem AVS zur Verfügung steht.
Spätestens ab 01.10.2025 beginnt die verpflichtende Nutzung der ePA
Spätestens ab 01.10.2025 beginnt die verpflichtende Nutzung der ePA durch alle Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der DAV empfiehlt deshalb allen Apothekenteams, die vorhergehende Hochlaufphase zu nutzen, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen.
Beachten Sie | Zur Unterstützung des Roll-outs macht der DAV nochmals auf zahlreiche Informationen von BMG und gematik für Apothekenteams und Versicherte aufmerksam. So kann sich jede Apotheke kostenlos ein Infopaket der gematik zur ePA bestellen, das umfassende Informationen rund um die Einführung der ePA enthält.
Quelle
- ABDA-Newsletter „E-Health: Aktuelle Entwicklungen“ vom 23.04.2025
Weiterführende Hinweise
- Die ABDA hat für Apothekenteams FAQ jeweils zu fachlichen und rechtlichen Fragen der ePA zusammengestellt.