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Die ABDA hat ihr Faktenblatt „Elektronisches Rezept“ aktualisiert
| Die ABDA hat das Faktenblatt zum „Elektronischen Rezept“ aktualisiert. |
So wurde der Abschnitt „Rechtliche Rahmenbedingungen“ angepasst. Ergänzt wurde z. B. der 01.01.2024. An diesem Tag wird das E-Rezept für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser zur Pflicht. Im Abschnitt „Stand der Umsetzung“ sind aktuelle Zahlen zum E-Rezept aufgeführt. Seit dem 01.09.2022 kann das E-Rezept bundesweit in allen Apotheken eingelöst werden. „Inzwischen wurden in den 17.800 deutschen Apotheken schon mehr als 5 Mio. E-Rezepte (Stand: 19.10.2023) eingelöst ‒ Tendenz stark steigend“, heißt es im Faktenblatt. Neu im Abschnitt „Vorteile“ ist der Passus: „Das E-Rezept ebnet den Weg für weitere digitale Anwendungen, wie Medikationserinnerung, Erstellung eines Medikationsplans oder Wechselwirkungscheck.“
Quelle
- ABDA
Weiterführender Hinweis
- Das Faktenblatt können Sie hier nachlesen.