Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · E-Rezept aktuell

    Die ABDA hat ihr Faktenblatt „Elektronisches Rezept“ aktualisiert

    | Die ABDA hat das Faktenblatt zum „Elektronischen Rezept“ aktualisiert. |

     

    So wurde der Abschnitt „Rechtliche Rahmenbedingungen“ angepasst. Ergänzt wurde z. B. der 01.01.2024. An diesem Tag wird das E-Rezept für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäuser zur Pflicht. Im Abschnitt „Stand der Umsetzung“ sind aktuelle Zahlen zum E-Rezept aufgeführt. Seit dem 01.09.2022 kann das E-Rezept bundesweit in allen Apotheken eingelöst werden. „Inzwischen wurden in den 17.800 deutschen Apotheken schon mehr als 5 Mio. E-Rezepte (Stand: 19.10.2023) eingelöst ‒ Tendenz stark steigend“, heißt es im Faktenblatt. Neu im Abschnitt „Vorteile“ ist der Passus: „Das E-Rezept ebnet den Weg für weitere digitale Anwendungen, wie Medikationserinnerung, Erstellung eines Medikationsplans oder Wechselwirkungscheck.“

     

    Quelle

    • ABDA

     

    Weiterführender Hinweis

    • Das Faktenblatt können Sie hier nachlesen.
    Quelle: ID 49769080