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  • · Nachricht · E-Rezept aktuell

    Kein Papierrezept statt E-Rezept

    | Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde von den Apothekenrechenzentren darauf aufmerksam gemacht, dass Apotheken im Rahmen der Abrechnung von E-Rezepten eigenständig Papierrezepte ähnlich dem „Muster 16“ erstellt und diese zur Abrechnung bei den entsprechenden Apothekenrechenzentren eingereicht haben. |

     

    Konkret wurde einerseits in den Apotheken auf Basis eines nicht abrechnungsfähigen E-Rezepts ein Papierrezept generiert und dieses anstelle des E-Rezepts zur Abrechnung eingereicht. Andererseits wurde neben einem abrechnungsfähigen E-Rezept parallel ein Papierrezept eingereicht. Aus Sicht des DAV sind beide Varianten unzulässig und könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

     

    Quelle

    • „ABDA-Newsletter E-Rezept: Aktuelle Entwicklungen“ vom 22.04.2024
    Quelle: ID 50012461