· Nachricht · E-Rezept aktuell
Kein Papierrezept statt E-Rezept
| Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wurde von den Apothekenrechenzentren darauf aufmerksam gemacht, dass Apotheken im Rahmen der Abrechnung von E-Rezepten eigenständig Papierrezepte ähnlich dem „Muster 16“ erstellt und diese zur Abrechnung bei den entsprechenden Apothekenrechenzentren eingereicht haben. |
Konkret wurde einerseits in den Apotheken auf Basis eines nicht abrechnungsfähigen E-Rezepts ein Papierrezept generiert und dieses anstelle des E-Rezepts zur Abrechnung eingereicht. Andererseits wurde neben einem abrechnungsfähigen E-Rezept parallel ein Papierrezept eingereicht. Aus Sicht des DAV sind beide Varianten unzulässig und könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle
- „ABDA-Newsletter E-Rezept: Aktuelle Entwicklungen“ vom 22.04.2024
Quelle: ID 50012461